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Deutschland - 11.07.2019

Bundesamt für Verfassungsschutz: Identitäre Bewegung ist rechtsextrem

Demonstranten der Identitären Bewegung: Der Verfassungsschutz bewertet die Vereinigung als rechtsextrem. (Quelle: APA/Herbert P. Oczeret/dpa)

Nach jahrelanger Prüfung steht es fest: Der Verfassungsschutz bewertet die Identitäre Bewegung als rechtsextrem. Die Vereinigung wird somit zum Beobachtungsobjekt. 

Der Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung (IB) nach jahrelanger Prüfung nun eindeutig als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Das bedeutet, dass der deutsche Ableger der ursprünglich in Frankreich gegründeten Bewegung ab sofort mit dem kompletten Instrumentarium an nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf. „Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang.

Positionen nicht mit Grundgesetz vereinbar

Der Inlandsgeheimdienst stellte fest, die Positionen der IB zielten letztlich darauf ab, „Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren“. Für die IB könnten „Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen“ niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In Deutschland hat die IB aktuell nach Einschätzung des Verfassungsschutzes rund 600 Mitglieder.
 

 
Der Verfassungsschutz hatte die IB vor drei Jahren als „Verdachtsfall“ eingestuft. Seither hat die europäisch vernetzte Bewegung mit mehreren öffentlichen Aktionen versucht, Anhänger für ihre Theorie vom angeblich politisch gewollten „Großen Austausch“ der einheimischen Bevölkerung gegen vorwiegend muslimische Migranten zu gewinnen. „Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar ihre Menschenwürde an sich infrage“, sagte Haldenwang.

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