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Deutschland - 30.10.2018

Hitler zum Geburtstag gratuliert: Entlassung bestätigt

Eine rechtsextreme Demonstration in Dortmund. (Quelle: imago)

Im Fall eines offenbar rechtsextremen Beamten auf Probe hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun ein Urteil gefällt. Der Mann war wegen diverser Fehlverhalten entlassen worden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen der Teilnahme an NPD-nahen Demonstrationen für rechtens erklärt. Das dem Mann zur Last gelegte Verhalten rechtfertige Zweifel an seiner Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, teilte der Gerichtshof am Montag in Kassel mit. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Aktenzeichen: 1 B 1594/18).

Der Beamte hatte 2015 und 2016 an rechten Demonstrationen teilgenommen. Außerdem hatte er am Geburtstag Adolf Hitlers in einem sozialen Netzwerk „einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte“ gratuliert. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte ihn deswegen 2017 entlassen. Dagegen war der Mann vor Gericht gezogen. Besondere Bedeutung hatte nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, dass der Probebeamte von seinem Dienstherrn wiederholt auf seine Beamtenpflichten hingewiesen worden sei.

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