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Deutschland - 30.11.2018

Innenminister prüfen: Kommt der Punktekatalog für Schwerkriminelle?

Horst Seehofer (CSU, links) und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): Die Innenminister haben sich in den vergangenen Tagen in Magdeburg zur Konferenz getroffen. (Quelle: Ronny Hartmann/dpa)

Punkte für Straftaten – und wenn das Konto voll ist, wird es ernst. Darüber haben die Innenminister bei ihrem Herbsttreffen diskutiert. Abschiebungen nach Syrien und Pyrotechnik waren weitere Themen.

Die Innenminister der Länder haben bei ihrer Herbsttagung eine Reihe von Beschlüssen gefasst. „In der Sache sind wir uns einig, dass wir einen handlungsfähigen und starken Staat haben“, bilanzierte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) in Magdeburg. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Punktekatalog: Seit Tagen kursiert der Vorschlag des Bundeskriminalamts, schwerkriminelle Ausländer könnten künftig in einer Art Punktekatalog gelistet werden. Für unterschiedlich schwere Taten gäbe es verschieden viele Punkte. Ab einer bestimmten Marke wäre die Schwelle erreicht, in der derjenige als Intensivtäter gilt, der vordringlich abgeschoben werden soll. Am Freitag trug BKA-Präsident Holger Münch dieses Konzept den Innenministern vor.

Bundesinnenminister Horst Seehofer nannte das „im Prinzip einen klugen Vorschlag“. Experten müssten jetzt klären, ob und wie sich das System umsetzen lasse. „Das können wir nicht aus der Hüfte schießen.“ Ein konkreteres Konzept soll auf der nächsten Innenministersitzung im Frühjahr vorgelegt werden. Wichtig sei, die Erkenntnisse aus allen Ländern zu Schwerkriminellen zusammenzuführen – nicht nur für ausländische Staatsbürger, sagte der Innenminister. Bei schweren Verbrechen in der Vergangenheit sei es mehrfach der Fall gewesen, dass die verdächtigen Asylbewerber der Polizei bereits bekannt waren. „Deswegen ist es richtig, wir müssen die Lehren aus der Praxis ziehen.“

Syrien: Das Bürgerkriegsland ist nach Einschätzung der Innenminister zu unsicher, um Menschen dorthin zurückzubringen. Sie einigten sich einstimmig darauf, den geltenden umfassenden Abschiebestopp bis Mitte kommenden Jahres zu verlängern. Gleichzeitig wird das Auswärtige Amt aufgefordert, seine Einschätzungen zu Syrien ständig zu aktualisieren. Verbessert sich die Situation nicht, verlängert sich der Stopp automatisch bis zum Ende kommenden Jahres.

Das Bundesinnenministerium soll zudem ein Konzept erstellen, wie syrische Schwerkriminelle und Gefährder zurückgeführt werden können, beschlossen die Ressortchefs der Länder. Dabei geht es demnach vor allem um die Frage, ob eine Abschiebung syrischer Staatsbürger auch in andere Länder als ihre Heimat organisierbar wäre, wo ihnen anders als in Syrien keine Gefahr für Leib und Leben droht. Grund für den Verzicht auf Abschiebungen ist ein Lagebericht des Außenministeriums. Danach drohen Rückkehrern in Syrien willkürliche Folter, Haft oder gar Tod.

Afghanistan: Hier konnten sich die Minister nicht auf eine einheitliche Linie einigen. „Die Bundesregierung ist übereinstimmend der Auffassung, dass man wieder ohne Einschränkungen nach Afghanistan zurückführen kann, also nicht nur Gefährder und Straftäter, sondern auch abgelehnte Asylbewerber“, sagte Seehofer. Die Entscheidung liege letztlich bei den einzelnen Bundesländern. Einige unionsgeführte Länder folgen der Linie Seehofers. Vor allem die SPD-Innenminister bleiben aber dabei, nur Straftäter und terroristische Gefährder abzuschieben, wie Niedersachsens Ressortchef Boris Pistorius (SPD) bestätigte.

Pyrotechnik im Stadion: Für das Zünden von Bengalos und Böllern im Fußballstadion könnten härtere Strafen drohen. Die Minister beauftragten ihre Experten zu prüfen, ob höhere Bußgelder verhängt werden können – oder das Abbrennen von Pyrotechnik in großen Menschenmengen sogar als Straftat mit Haft eingestuft werden kann. Außerdem sollen die Vereine angehalten werden, beim Einlass schärfer zu kontrollieren.
 

 
Ankerzentren:
Beim Frühjahrstreffen in Quedlinburg bestimmte die Diskussion über die sogenannten Ankerzentren für Flüchtlinge noch das komplette Geschehen. Seehofer wollte, dass alle Länder solche Einrichtungen haben, in denen Verwaltungsaufgaben für die Bearbeitung von Asylverfahren gebündelt werden und Asylbewerber ohne Aussicht auf Erfolg von Ankunft bis zur Rückführung untergebracht werden. Die meisten Länder folgten dem nicht, oft mit der Begründung, schon ähnliche Konzepte in eigener Regie zu verfolgen. Jetzt zeigte sich der CSU-Politiker zufrieden: „Es entspricht der Realität, dass alle sechzehn Länder die Funktion erfüllen.“ Er bestehe nicht darauf, dass die Einrichtungen überall auch Ankerzentren heißen. 

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