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Deutschland - 26.10.2018

Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer gehen leicht zurück

Ein Kind geht an der Hand der Mutter spazieren: Die Opposition fordert, dass Deutschland weniger Geld an EU-Ausländer zahlen soll. Dabei profitieren auch Deutsche von höherem Kindergeld im Ausland. (Quelle: Winfried Rothermel/imago)

EU-Ausländer bekommen weniger Kindergeld aus Deutschland. Die Zahl der Empfänger ist seit Sommer leicht gesunken. Trotzdem fordern Politiker ein neues Modell. 

Die Zahl der Kindergeldempfänger im EU-Ausland ist im September auf 266.196 leicht gesunken. Wie aus einer Statistik der zuständigen Familienkasse hervorgeht, wurden im September insgesamt 287 Millionen Euro auf Konten von EU-Bürgern im Ausland überwiesen, zudem 18 Millionen auf Konten deutscher Staatsangehöriger, die mit ihren Kindern im Ausland leben. Zum Vergleich: Ende Juni lag die Zahl der Kindergeldempfänger im EU-Ausland noch bei 268.336 Kindern.

Die hohe Empfängerzahl sorgt seit Langem für Debatten – so sind zum Beispiel viele osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland tätig, die ihre Kinder in der Heimat lassen. Unabhängig davon prangerten im August mehrere Oberbürgermeister an, dass Schlepper Familien aus Osteuropa nach Deutschland bringen, damit sie hier Kindergeld kassieren – auch für Kinder, die nur auf dem Papier existieren.

EU will Österreichs Regelung überprüfen

Insgesamt bekommen derzeit rund 15 Millionen Kinder Kindergeld vom deutschen Staat, davon haben 2,9 Millionen Kinder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die AfD fordert mit Blick auf die hohen Kindergeldzahlungen ins Ausland, dem Beispiel Österreichs zu folgen, das im nationalen Alleingang eine „Indexierung“ auf den Weg gebracht hat, wonach die Zahlungen an Kindergeldempfänger im Ausland an die Lebenshaltungskosten im Empfängerland angepasst werden. 

Die EU-Kommission will diese Neuregelung genau unter die Lupe nehmen. Die Kommission werde das Gesetz auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht prüfen, bekräftigte eine Sprecherin am Donnerstag in Brüssel.

Die Bundesregierung argumentiert, das sei auf EU-Ebene nicht durchsetzbar und verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. So bekommen zum Beispiel Deutsche, die in Luxemburg arbeiten, für ihre daheim lebenden Kinder auch das höhere Kindergeld des Großherzogtums.

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