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Deutschland - 07.06.2019

Messerangreifer: Justizminister fordern härtere Strafen

Mann mit Messer (Symbolbild): Die Justizminister der Länder wollen das Mindeststrafmaß für Messerangriffe erhöhen. (Quelle: Panthermedia/imago images)

Haben Messerangriffe in Deutschland zuletzt zugenommen? Bundesweit belegen lässt sich das bislang nicht. Die Justizminister sehen dennoch Handlungsbedarf.

Die Justizministerkonferenz hat mit der Mehrheit der CDU-Minister härtere Strafen für Messerattacken gefordert. Das bisherige Mindeststrafmaß für Messerangriffe mit gefährlicher Körperverletzung könnte von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht werden, sagte der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am Donnerstag in Lübeck bei der Abschlusspressekonferenz der Justizministerkonferenz. Er verwies darauf, dass allein in Sachsen die Zahl der Messerangriffe von 696 im Jahr 2008 auf 1196 im Jahr 2017 gestiegen sei.

Dagegen gibt es nach Angaben des Sprechers für die SPD- und Grünen-geführten Länder, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), einen generellen bundesweiten Anstieg nicht. Die AfD habe in der Vergangenheit eine Debatte unter dem Begriff „Messer-Migranten“ geführt, die Faktenchecks aber nicht standhalte.

Keine einheitliche Erfassung in Deutschland

Bundesweit gibt es bisher keine einheitliche statistische Erfassung von Messerattacken in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Eine solche Statistik ist von den Innenministern gewollt und könnte frühestens 2022 vorliegen.
 

 
Außerdem baten die Justizminister die scheidende Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) beziehungsweise ihren Nachfolger zu prüfen, „ob bereits die Beschaffung insbesondere von Hieb- und Stichwaffen für die Begehung terroristischer Anschläge gesondert unter Strafe gestellt werden sollte“. Es gehe um eine effektive Terrorismusbekämpfung, heißt es in dem Beschluss, dem die SPD- und Grünen-Fachminister laut Steffen ebenfalls nicht zustimmten. Bisher werde nur die Anschaffung verbotener Dinge wie Schusswaffen, Sprengstoffe oder Gift für Terroranschläge strafrechtlich geahndet. Sollten Messer hinzukommen, verschwimme die Kontur des Gesetzes.

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