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Deutschland - 21.10.2018

Länder wollen Gesichtsverhüllung im Gericht verbieten

Der deutsche Bundesrat in Berlin: Die Länderkammer hat ein Gesetz entworfen, dass die Verschleierung im Gericht untersagt. Bislang liegt es im Ermessen der einzelnen Richter, ob er das Tragen etwa einer Burka zulässt. (Quelle: Klaus Martin Höfer/imago)

Vor Gericht soll künftig das Tragen von Burkas oder Schleier verboten werden. Die Länderkammer beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dem muss der Bundestag nun zustimmen. 

Die Bundesländern fordern den Bundestag zu einem Verbot von Gesichtsverhüllungen in Gerichtsverhandlungen auf. Alle Prozessbeteiligten müssten ihr Gesicht zeigen, sagte der Justizminister aus Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, im Bundesrat. Die Richter müssten die Mimik erkennen können, um sich ein vollständiges Bild von Zeugen oder Angeklagten machen zu können.

Wenn jemand plötzlich blass werde, zu zittern beginne oder den Blick abwende, müsse das ein Richter sehen können. Der Bundestag ist nun aufgefordert, den Gesetzentwurf der Länderkammer zu beschließen.

Manche muslimische Frauen verhüllen in der Öffentlichkeit ihr Gesicht und begründen dies mit religiösen Geboten. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf sah in dem Gesetzentwurf die Balance „zwischen dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit einerseits und dem Respekt vor möglichen religiösen Bezügen“ gewahrt. Der CDU-Politiker betonte: „Ohne offenes Gesicht kein rechtsstaatliches Verfahren.“

Bislang liegt es im Ermessen der einzelnen Richter, ob eine Prozessbeteiligte Burka oder Niqab ablegen muss. Mit dem neuen Gesetz sollen nach Wolfs Worten bundesweit klare Spielregeln eingeführt werden.

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