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Deutschland - 31.01.2019

Paritätische Wahllisten: Brandenburger Landtag beschließt Gleichstellungsgesetz

Blick in den Plenarsaal des Brandenburger Landtags: Damit hier künftig mehr Frauen sitzen, müssen die Wahllisten für die Landtagswahlen ab 2022 paritätisch aufgestellt sein. (Symbolbild) (Quelle: imago)

Die Wahllisten für Landtagswahlen in Brandenburg müssen künftig zwischen den Geschlechtern ausgeglichen sein. Das ist jetzt Gesetz – das erste Mal in Deutschland.

Bei Landtagswahlen in Brandenburg müssen die Parteien ihre Wahllisten künftig paritätisch mit Frauen und Männern besetzen. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Landesparlament in Potsdam am Donnerstag mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen und der Grünen. Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen das Gesetz. Sie halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreife.

Die Regelung, die erste dieser Art in Deutschland, tritt im Sommer 2022 in Kraft und gilt damit noch nicht für die nächste Landtagswahl am 1. September. Dem Gesetz zufolge müssen die zuständigen Parteigremien für eine Landtagswahl zunächst getrennte Wahllisten für Männer und Frauen erstellen. Anschließend wird die eigentliche Wahlliste abwechselnd aus beiden Listen bestückt, nachdem entschieden wurde, welches Geschlecht den obersten Listenplatz bekommt.

Kandidaten, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können frei entscheiden, ob sie für die Männer- oder die Frauenliste kandidieren.

Kipping will Paritätsgesetz auch auf Bundesebene

Die Aufstellung von Direktkandidaten ist von der Neuregelung nicht berührt. Eine Ausnahme von der paritätischen Besetzung der Wahllisten sieht das Gesetz vor für Parteien oder politische Vereinigungen, „die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen“. Somit wäre also eine reine Männer- oder Frauenpartei denkbar.

Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping lobte die brandenburgische Regelung als „großen Beitrag zu etwas, was längst Normalität sein sollte“. Es sei auch auf Bundesebene „höchste Zeit für ein Wahlgesetz auf Bundesebene“. Mindestens jeder zweite Platz bei der Listenaufstellung für die Bundestagswahl müsse von einer Frau besetzt werden – die Linke praktiziere dies schon lange. „Andere können das auch“, zeigte sich Kipping überzeugt.
 

 
Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, würdigte den Beschluss in Brandenburg ebenfalls. Das neue Gesetz sei „ein erster Schritt, um gleiche Zugangschancen für Frauen in der Politik herzustellen“.

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